Widerspruch erfolgreich – Trauermarsch erlaubt

Das Verwaltungsgericht Dresden hat heute über den Widerspruch der JLO gegen die Beschränkung des Trauermarschs zum Gedenken an die Toten des angloamerikanischen Luftangriffs im Februar 1945 entschieden.

Die Landeshauptstadt Dresden untersagte u. a. die Durchführung eines Aufzuges und legte einen bestimmten Versammlungsplatz für eine stationäre Kundgebung fest. Als Begründung führte sie dazu im Wesentlichen die Lagedarstellung der Polizeidirektion an, wonach höchstens eine stationäre Kundgebung abgesichert werden könne. Dagegen legte die JLO erfolgreich Widerspruch ein.

Das Gericht begründete seine Entscheidung unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass angemeldete Versammlungen vor Störungen möglichst zu schützen und Maßnahmen in erster Linie gegen Störer zu richten sind. Gegen den Trauermarsch selbst dürfe daher nur unter der Voraussetzung des sogenannten polizeilichen Notstandes eingeschritten werden, der von Stadt und Medien derzeit versucht wird herbeizureden.

Den bisher vorgelegten Unterlagen nach könne das Verwaltungsgericht nicht annehmen, dass die Polizei nicht in der Lage sein werde, die Versammlung vor Gegendemonstranten zu sichern. Eine Beschränkung des Trauermarschs auf eine stationäre Kundgebung sei daher eine ungerechtfertigte Beeinträchtigung des inhaltlichen Anliegens der JLO und damit eine Verletzung des Selbstbestimmungsrechtes über die Art der Veranstaltung.

Die Landeshauptstadt kann nun gegen den Beschluss beim Oberverwaltungsgericht Beschwerde einlegen. Die Chancen auf einen Erfolg stehen allerdings schlecht. Offen bleibt, ob die von der JLO angemeldete Aufzugsstrecke beibehalten werden kann. Das Gericht sah zwar von eigenen Auflagen ab, wies jedoch darauf hin, dass bis zum 13. Februar noch ausrechend Zeit bestehe, nach einer einvernehmlichen Lösung oder einer gerichtlichen Entscheidung hinsichtlich der Streckenführung zu suchen.

Auskünfte und Einzelheiten zur Veranstaltung erfahrt Ihr bei der "Initiative gegen das Vergessen" unter www.gedenkmarsch.de und dem Veranstalter unter www.jlosachsen.de.

Ergänzt: Wie die christdemokratische Oberbürgermeisterin Orosz mitteilt, sei man weiterhin der Überzeugung, dass "alle durch die Versammlungsbehörde und Polizei vorgetragenen Argumente und Fakten dazu führen müssen, dass Aufzüge von Extremisten an diesem Wochenende nicht zu verantworten sind". Darum will die Landeshauptstadt beim Oberverwaltungsgericht Rechtsmittel einlegen.

Auf die Schlagzeilen vom Notstand in Dresden könnt Ihr dann nächste Woche gespannt sein.

05.02.10

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Kommentare

machMUT
07.02.10 um 17:24
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Kommentar 1

Widerstand lässt sich nicht verbieten !

Ich möchte das Kommentar gleich nutzen um einenen Vorschlag zur "Verbesserung"der Spreelichterseite los zu werden.

Ich würde es gut finden, wenn es eine kleine Suchleiste geben würde, wo man nach etwas älteren Blogs oder Meldungen suchen könnte, ohne dafür alle durch zu gucken. Oder ist das grade eure Strategie. ;)

Gruß



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