
Sachsens Ausländerbeauftragter Martin Gillo will den Freistaat zu einem Einwanderungsland entwickeln. Beifall erntete der Christdemokrat für seine Forderungen von Sachsens Innenminister Ulbig, der sich nun in Berlin dafür stark machen will - Grüne und Linke kritisierten jedoch, dass sich die CDU erst jetzt für "mehr Zuwanderung" einsetzt.
Gillo stellte seine Forderungen als "Lösung" vor, die verhindern soll, dass die Bevölkerung Sachsens überaltert. Ab dem Jahr 2014 werden mehr Menschen in Rente gehen, als neue in den Arbeitsmarkt eintreten. Darum seien qualifizierte Zuwanderer notwendig, um den "derzeitigen Wohlstand" zu sichern.
In welchen Bereichen diese qualifiziert sein sollen, benannte er auch. So schlug der Christdemokrat vor, straffreien ausländische Kronzeugen von Verbrechen, wie etwa Menschenhandel, nach Abschluss von Verfahren ein Bleiberecht zu erteilen – um die Aussagebereitschaft zu fördern, natürlich.
Zudem stelle das Zuwanderungsgesetz sicher, dass nur "qualifizierte Zuwanderer" nach Sachsen kommen. Doch auch solche Unterscheidungen sind letztlich unerheblich, denn jede fremde Zuwanderung vernichtet das Volk in seiner natürlich gewachsenen biologischen Ausgestaltung.
Wer das deutsche Volk zerstören und vernichten will, der fordert Zuwanderung und dabei spielt es überhaupt keine Rolle, ob Deutschland und Sachsen von Gebildeten oder Ungebildeten überschwemmt wird. Wer aber das Volk in seiner Art erhalten will, der muss umgehend bevölkerungspolitische Maßnahmen ergreifen und jede Zuwanderung verhindern - auch, wenn die Überwindung hart ist und jahrzehntelang andauern muss, denn bevölkerungspolitische Maßnahmen zur Geburtensteigerung wirken sich erst in nachfolgenden Generationen aus.
Wirtschaftspolitische Überlegungen und das dumme Gerede vom "Wirtschaftswachstum", welches wir angeblich nötig hätten, müssen hinter den Lebensinteressen des Volkes zurückstehen. Wenn es Wachstum geben muss, dann einzig und allein bei der Geburtenrate unseres Volkes. Doch echte Demokraten sind unfähig, Zahl und Wert zu unterscheiden.
24.03.10

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Martin
02.04.10 um 10:18
antworten
Was bitte ist denn ein straffreier Kronzeuge? Ist das schlechtes Neusprech?
Ein Konzeuge ist doch Kronzeuge, weil dieser entweder selbst Mittäter oder wegen anderer ähnlicher Straftaten angeklagt ist.
Un-fass-bar!