
Etwa 90.000 Briefe kontrollierte die Abteilung M des MfS jeden Tag. Zwar war die Verletzung des Briefgeheimnises in der DDR in Paragraf 135 StGB unter Strafe gestellt, dennoch erfolgte eine systematische Kontrolle. Abgefangen wurde alles, was Misstrauen erregte, aber auch Geld und Wertgegenstände. Allein von 1984 bis 1989 entwendete die Staatssicherheit 32,8 Millionen D-Mark aus Postsendungen.
Die Bundesrepublik wusste um die Zensur in der DDR und hat alles dafür getan, um sich als Rechtsstaat davon möglichst wohltuend abzuheben. So heißt es im Artikel 10 des 1949 in Kraft getretenen Grundgesetzes: "Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich. Beschränkungen dürfen nur aufgrund eines Gesetzes angeordnet werden."
Solch ein beschränkendes Gesetz wurde im Jahre 1968 verabschiedet, weshalb es vorher keinerlei Verletzungen des Artikel 10 hätte geben dürfen - doch das Gegenteil war der Fall. Beinahe 20 Jahre wurden in der Bundesrepublik Briefe und Pakete aufgebrochen, beschlagnahmt und vernichtet, Telegramme abgeschrieben und Telefone abgehört.
Über das Ausmaß der flächendeckenden Postzensur berichtet der Freiburger Historiker Prof. Dr. Josef Foschepoth im Interview mit Deutschlandradio:
"Die Zahlen, die ich nachweisen kann, also die exakt auch in den Quellen zu finden sind, besagen Folgendes: In der Zeit von 1955 bis 1968 wurden alleine von deutschen Stellen 100 Millionen Postsendungen, aus der DDR überwiegend und geringer auch aus anderen osteuropäischen Staaten, zensiert, angehalten, teilweise vernichtet und haben nie den Empfänger erreicht. Auf der anderen Seite gibt es dann noch die Zahlen, die ich durch Auswertung entsprechender Abrechnungen ermittelt habe, an die amerikanische Besatzungsmacht. Wenn Sie das alles mal hochrechnen und ganz ernsthaft dieses gemacht haben, ohne zu übertreiben, dann können Sie davon ausgehen, dass wir in der Zeit von 1950 bis 1968 in der Bundesrepublik Postsendungen konfisziert haben in der Größenordnung bis zu 300 Millionen Sendungen."
Bei ihrer Gründung stand die BRD unter zweierlei Recht: Dem Grundgesetz, das jeden Eingriff in das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis untersagte, und unter dem Besatzungsstatut, das den Besatzungsmächten faktisch freie Hand ließ, den gesamten Post- und Telefonverkehr zu überwachen. Von diesem Kontrollrecht machten die Siegermächte in den Anfangsjahren der Bundesrepublik maßlos Gebrauch. Nahezu die gesamte Post wurde kontrolliert und gegebenenfalls geöffnet.
Doch auch die bundesdeutschen Demokraten beschränkten sich keineswegs nur auf Zulieferdienste für die alliierten Kontrollen, sondern wurden selbst aktiv. Als im Jahre 1951 das politische Strafrecht eingeführt wurde, musste jede politische Handlung, die als "staatsgefährdend" eingeschätzt wurde, strafrechtlich verfolgt werden. Hierzu gehörten auch die Einfuhr und Verbreitung "verfassungsverräterischer" Schriften und Materialien.
Für Bundesjustizminister Dehler (FDP) hatte die Post daher nicht nur das Recht, sondern geradezu die Pflicht dazu, "staatsgefährdende" Briefe und Pakete aus dem Verkehr zu ziehen - "sie steht über dem Postgeheimnis". So wurde die Vernichtung von Postsendungen durch Strafgefangene im Gefängnis von Hannover gängige Praxis, zunächst ohne, später mit richterlichem Beschlagnahmebeschluss. Aber macht Euch keine Sorgen. Heute könnte uns so etwas natürlich nicht mehr passieren. Immerhin leben wir glücklicherweise in einer Republik, die sich in ihrer Selbstdarstellung als demokratischen Rechtsstaat definiert und die DDR ist ja, mit Ausnahme von Brandenburg, auch längst Geschichte.
11.11.09
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Einer
11.11.09 um 16:10
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In Berlin auch... und auch anderenorts, denn die Offiziellen von einst sitzen doch zumindest fest in den Satteln des Verwaltungsapparates, wenn auch nicht immer in der Regierung...
Lieselotte
11.11.09 um 21:51
antworten
Das verwundert mich alles in keinster Weise...
Martin
11.11.09 um 22:17
antworten
Was sind schon 300 Millionen. Das wirkt jetzt nur so viel, weil es damals noch keine E-Mails gab. ;)
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12.11.09 um 08:37
antworten
Die würden doch sogar Brieftauben abfangen;)
Abbio
12.11.09 um 13:26
antworten
Von einem Kameraden hörte ich vor einer Weile, dass bei der Post heutzutage alle Briefe durchleuchtet werden, sind in den Briefen zum Beispiel Alupapiereinlagen oder ähnliches wird er aus reiner Vorsicht zur gesondert „Behandlung“ weitergegeben.