
Ganz sicher erinnert ihr euch noch an den "Oberschichtentweet" der Familienministerin Kristina Schröder, als sie nach dem "einmaligen Kraftakt" (Sparpaket) ihre geplante Streichung des Elterngelds für Hartz IV-Empfänger zu rechtfertigen versuchte und damit eine Welle der Empörung auslöste. Doch, wer glaubte, das wäre nicht mehr zu toppen, der sollte sich mal die Dienstanweisung der Bundesagentur für Arbeit ansehen, welche die Geschäftsführerin der Arge Lübeck erklärt:
"Ein Anspruch auf ALG I besteht bei einem Beschäftigungsverbot wegen Schwangerschaft nur, wenn die Schwangere trotzdem für den Arbeitsmarkt verfügbar ist – also nicht jegliche Beschäftigungen, sondern nur bestimmte Tätigkeiten untersagt worden sind."
Einer schwangeren Frau aus Schleswig-Holstein wurde das nun zum Verhängnis. Die 28-Jährige Pharmareferentin war seit Februar ohne Arbeit und bekam Arbeitslosengeld. Nachdem sie im Juli zweimal wegen drohenden Frühgeburten ins Krankenhaus musste, bekam sie vom Arzt ein Beschäftigungsverbot, um das Leben des Kindes nicht zu gefährden. Daraufhin stellte die Arbeitsagentur mit sofortiger Wirkung die Zahlung des Arbeitslosengeldes ein, was auch noch zur Folge hatte, dass sie keinen Anspruch mehr auf Mutterschutz, Kranken- und Elterngeld besitzt.
Für die Arbeitsagentur ist die Lage eindeutig. Olga Nommensen von der Arge Lübeck:
"Uns sind aufgrund von Dienstanweisungen der Bundesagentur die Hände gebunden, sodass wir bei Beschäftigungsverboten keine Zahlungen vornehmen können."
Was für ein Glück das die Lage beim Vergütungssystem für außertarifliche Beschäftigte der Bundesagentur für Arbeit nicht so eindeutig war. Wie die Rechnungshofprüfer im Mai des Jahres entdeckten, sorgte das nämlich dafür, dass leitende Angestellte der Agentur ein festes Monatsgehalt von bis zu 13.300 Euro, zusätzliche "persönliche Zulagen" und garantierte statt erfolgsabhängige Leistungszulagen erhielten. So ist auch klar, warum am Ende kein Geld für Schwangere mehr bleibt, die vom System der Demokraten eh nur als Belastung wahrgenommen werden.
Wozu sollte man auch werdende Mütter und Kinder unterstützen, wenn man "Fachkräfte" aus dem Ausland holen kann, um den Wirtschaftsstandort Deutschland zu halten?
25.08.10

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