Bald 1349 Zeugen?

Bald 1349 Zeugen?

Eine der eisernen Grundregeln, zu der jeder Anwalt seinem Mandanten bei Strafprozessen rät, ist die Aussageverweigerung. Oft enden Strafverfahren nur deswegen in einer Verurteilung, weil der Beschuldigte, teilweise aus Unkenntnis der Rechtslage, teilweise aus Angst, teilweise aber auch in der Hoffnung auf eine mildere Strafe, ausgesagt und sich dabei „um Kopf und Kragen geredet“ hat.

Doch kein Beschuldigter ist verpflichtet, vor der Polizei eine Aussage zu machen. Auch dann nicht, wenn er auf einer Demonstration verhaftet oder nachts aus dem Bett geklingelt wird. In solch einer Situation kann gar nicht abgeschätzt werden, an welcher Stelle im Verfahren man sich befindet und ob eine Aussage alles nur noch verschlimmert.

Eine Aussage kann nicht widerrufen, sondern nur um eine weitere ergänzt werden, die in ihrem Inhalt von der ersten abweicht. Das Gericht ist dann in seiner Wertung frei, welcher es Glauben schenkt. Darum sollte eine Aussage nur nach vorheriger Rücksprache mit dem Anwalt und nach dessen Akteneinsicht gemacht werden.

Aktivisten des Widerstands ist das bekannt. Wer Kritik an den vorherrschenden Zuständen übt und sich aktiv für politische Alternativen außerhalb der vorgeschriebenen ideologischen Grenzen einsetzt, wird über kurz oder lang mit den Repressionsorganen des Staates konfrontiert. Da reicht es dann schon, einer von 1400 Teilnehmern einer Demonstration zu sein, um sich einem Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruchs ausgesetzt zu sehen.

Allgemein weniger bekannt ist jedoch, dass auch Zeugen das Recht der Aussageverweigerung haben. Ebenfalls wie ein Beschuldigter, ist ein Zeuge nicht verpflichtet, vor der Polizei eine Aussage zu machen und kann eine polizeiliche Vorladung bedenkenlos ignorieren - zumindest noch, denn im Entwurf des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und FDP findet sich folgender Absatz:

Erscheinenspflicht von Zeugen vor der Polizei
Wir werden eine gesetzliche Verpflichtung schaffen, wonach Zeugen im Ermittlungsverfahren nicht nur vor dem Richter und dem Staatsanwalt, sondern auch vor der Polizei erscheinen und - unbeschadet gesetzlicher Zeugenrechte - zur Sache aussagen müssen.

Sollte dieses Vorhaben umgesetzt werden, würde damit nicht nur das Aussageverweigerungsrecht des Zeugen, sondern auch des Beschuldigten außer Kraft gesetzt. Die Polizeibeamten würden dann dazu übergehen, keine Beschuldigten mehr zu vernehmen, sondern dieselben Personen als „Zeugen“ zu laden.

Bereits heute wird in Strafprozessen, an denen mehrere Beschuldigte beteiligt sind, gern in die Trickkiste gegriffen und das Verfahren getrennt. Nachdem dann der Prozess gegen einen oder mehrere Beschuldigte abgeschlossen ist, werden sie im zweiten Prozess - gegen die noch nicht verurteilten Beschuldigten - als Zeugen eingesetzt.

Ihr Aussageverweigerungsrecht ist dann nicht mehr anwendbar, da sie sich aufgrund des gegen sie geführten und abgeschlossenen Verfahrens nicht mehr selbst belasten könnten. Gegen einen Zeugen, der vor Gericht seine Aussage verweigert, kann dann eine Beugehaft von bis zu 6 Monate verhängt werden.

Wir dürfen also gespannt sein, ob in den Ermittlungen gegen die Teilnehmer der Demonstration in Leipzig bald 1349 Zeugen zur Polizei vorgeladen werden.

27.10.09

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Kommentare

Lieselotte
27.10.09 um 23:28
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Kommentar 1

Solche Aspekte kann man nicht oft genug benennen und thematisieren. Nur der, der seine Rechte kennt kann sich und andere schützen.



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