
Nachdem das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gestern eine Klage gegen das Vereinsverbot der Heimattreuen Deutschen Jugend (HDJ) abgewiesen hat, reagierte Innenminister de Maizière mit folgenden Worten: "Mit dem endgültigen Verbot hat das Gericht den verfassungsfeindlichen und antidemokratischen Umtrieben dieses Vereins ein Ende gesetzt." Wir erinnern uns: Im letzten Jahr begründete der damalige Innenminister Schäuble das durch ihn erlassene Verbot wie folgt: "Mit dem Verbot setzen wir den widerlichen Umtrieben der HDJ ein Ende."
Die Frage ist nun, ob de Maizière lediglich ein altes Manuskript zum Thema nochmal aus der Schublade gezogen hat, oder ob es in der CDU einen Generalbeauftragten für Stellungnahmen zu Maßnahmen gegen Feinde des Systems gibt. Letzteres wäre ein deutlicher Hinweis darauf, dass Abgeordnete zwar nur ihrem Gewissen verpflichtet sind, dieses Gewissen jedoch von Dritten anlassbezogen ausgestaltet wird.
Freilich sind es immer "edle Ziele", in deren Namen sie ihr Handeln bestimmen. Und immer sind andere verantwortlich. Keine Personen mit Namen und Adressen, sondern Abstrakta: Es gilt die "freiheitlich-demokratische Grundordnung" zu schützen, vor einer Jugendorganisation, deren Aufgabe es nach Satzung war, "die Jugend zu dem Nächsten hilfreichen, der Heimat und dem Vaterland treuen und dem Gedanken der Völkerverständigung aufgeschlossenen Staatsbürgern" heranzuziehen. Nicht aber vor der Verwahrlosung des bestehenden Systems, in dem das Unnormale als normal gilt und die Entartung des öffentlichen Lebens schon lange keine Einzelfälle mehr sind, sondern Symbole des Verfalls.
Und dieses System galt es für de Maizière schon einmal zu schützen, als er als Innenminister in Sachsen geheimdienstliche Hinweise über die Verstrickung von Justizbeamten, Polizisten, Politikern und Wirtschaftsträgern in eine Reihe von schweren Straftaten der organisierten Kriminalität bis hin zu Mord und Kinderzuhälterei erhielt - und schwieg, um die "freiheitlich-demokratische Grundordnung" nicht zu gefährden.
Ist das die "freiheitliche Grundordnung", der wir verpflichtet sind, oder meinen sie eher "ihre eigene freiheitliche Grundordnung", in der die moralische Feigheit vor der Geldherrschaft kapituliert und die das Gegenstück dazu bildet, was unser ist? Ein Gegenstück, das kein Nebeneinander, sondern nur ein "entweder - oder" kennt? Wem dient dann dieser Staat mit all seinen Einrichtungen? Dem Staatsvolk oder der "freiheitlichen Grundordnung" jener Machtclique, deren Köpfe und Namen man zwar demokratisch wählen kann, deren Konzepte und Pläne aber stets identisch bleiben?
Zur Heranziehung einer deutschen Jugend, die "zu dem Nächsten hilfreich, der Heimat und dem Vaterland treu und dem Gedanken der Völkerverständigung aufgeschlossen" ist, einer deutschen Jugend, die ihren Nächsten in ihresgleichen erkennt, aber nicht in Niedergangs-Typen einer "freiheitlichen Grundordnung", deren Teil niemand sein will, der ihren Nutzen einmal durchschaut hat, bedarf es keiner Vereine - es bedarf freier Worte, gesprochen in der Familie, im Sportverein, in Schulen, an Universitäten, in Betrieben!
Lasst beherrschen sie die Stunde / eine flüchtige Sekunde / voll Erbärmlichkeit / schenkt das Schicksal selbst den Flennern / doch es rechnet nur nach Männern / seit urewger Zeit.
02.09.10

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